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   VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02   

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VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02 (https://dejure.org/2003,19706)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 6 A 3138/02 (https://dejure.org/2003,19706)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 6 A 3138/02 (https://dejure.org/2003,19706)
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  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Er hat sich darauf jedoch nicht beschränkt, sondern auch auf das unter dem Aktenzeichen 2 BvL 1/86 geführte verfassungsgerichtliche, zur Entscheidung BVerfGE 81, 363 ff. führende, die beamtenrechtliche Alimentation betreffende Verfahren verwiesen und fernerhin ausdrücklich die Erhöhung des Ortszuschlages beantragt und erklärt, gegen die Festsetzung seiner "Besoldung/Bezüge" Widerspruch einzulegen.

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass für Beamte in jenem Zeitraum die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249 ff. , und 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363 ff. ) im Vordergrund standen und sie die Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern feststellten; dabei bleibt aber unbeachtet, dass der verfassungsrechtlichen Beurteilung der amtsangemessenen Besoldung seinerzeit ein besoldungsrechtlicher Standard zugrunde lag, der auf besoldungsrechtlichen Vorschriften beruhte (zuletzt in BVerfGE 81, 363: Siebentes Besoldungserhöhungsgesetz vom 20. März 1979), welche zum Zeitpunkt der Widerspruchserhebung des Klägers wieder Änderungen erfahren hatten, so dass nicht (mehr) von einer offensichtlichen verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Besoldung bei Beamten mit weniger als drei Kindern ausgegangen werden konnte.

    Darüber hinaus hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. März 1990 seine frühere Entscheidung vom 30. März 1977 dahingehend vorsichtig interpretiert, dass seinerzeit ausgeführt worden sei, "zumindest die Dienstbezüge der Beamten mit mehr als zwei Kindern in allen Besoldungsordnungen und -gruppen gewährleisteten diesen Beamten nicht mehr ein auch nur annähernd gleiches Lebensniveau wie ihren nicht durch die Kosten des Unterhalts und der Schul- und Berufsausbildung der Kinder belasteten Kollegen in vergleichbaren Ämtern" (BVerfGE 81, 363 (365) - Hervorhebung nur hier -).

  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 4181/02

    Amtsangemessene Alimentation; Anscheinsbeweis; behördeninterne Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Die nach § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, VwVfG bestehende Beweislastregel zum Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes gilt entsprechend, wenn der Dienstherr an den Beamten gerichtete Verwaltungsakte auf dem behördeninternen Postweg übermittelt (vgl. auch VG Oldenburg, Urteil v. 22. Januar 2003 - 6 A 4181/02 -).

    Gerade die Wahl des internen und somit keinesfalls professionell auf die Übermittlung von Postsendungen ausgerichteten Übermittlungsweges spricht in besonderem Maße dafür, bei Zweifeln über den Zugang eines Verwaltungsaktes die gem. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, VwVfG bestehende Beweislastregelung zum Tragen zu bringen (so auch VG Oldenburg, Urteil v. 22. Januar 2003 - 6 A 4181/02 -).

  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 5254/02

    Alimentation, amtsangemessene; Nachzahlung nach BBVAnpG 99; Widerspruch; Drittes

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Weder die Anzeige der Geburt eines Kindes noch die Geltendmachung höheren Kindergeldes ist als Geltendmachung höherer Alimentation im Sinne des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 BBVAnpG 99 anzusehen (vgl. auch VG Oldenburg, Urteil v. 22. Januar 2003 - 6 A 5254/02 - ).

    Zwar hat der Kläger die Erhöhung des Kindesgeldes beantragt und auf das verfassungsgerichtliche Verfahren 1 BvL 20/84 verwiesen, was allein - wie etwa auch die schlichte Anzeige der Geburt des dritten Kindes (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 7. November 2002 - 6 A 804/01 -) - nicht schon als Geltendmachung erhöhter Alimentation anzusehen wäre (vgl. VG Oldenburg, Urteil v. 17. Juli 2002 - 6 A 570/01 -, sowie Urteil vom 22. Januar 2003 - 6 A 5254/02 - ).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Eine Auslegung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 dahingehend, dass über die während des gesetzlich ausgewiesenen Zeitraums (1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998) - durch Widerspruch - erfolgte Geltendmachung hinaus zum Zeitpunkt der Geltendmachung auch bereits der nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300 ; zu weiteren Folgerungen siehe auch VG Frankfurt, Die Personalvertretung 2002, S. 468 ff. ) der die Verfassungswidrigkeit der Besoldung begründende Umstand - nämlich ein drittes Kind - vorgelegen haben muss, berücksichtigt zum einen nicht, dass der Wortlaut des Art. 9 § 1 Abs. 2 Satz 2 BBVAnPG 99 eine solche zeitliche Abfolge - erst Geburt des dritten Kindes, dann Geltendmachung - nicht zu entnehmen ist; zum anderen kann - anders als bei offensichtlich nicht vorhandener Beschwer wegen eines überhaupt noch nicht existenten exekutiven Vollzugsaktes der Fall - durch die Anerkennung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Besoldung bei zunächst nur zwei Kindern nicht der Einwand tragen, dadurch werde eine gleichsam missbräuchliche "Widerspruchserhebung auf Vorrat" prämiiert.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Zwar hat der Kläger die Erhöhung des Kindesgeldes beantragt und auf das verfassungsgerichtliche Verfahren 1 BvL 20/84 verwiesen, was allein - wie etwa auch die schlichte Anzeige der Geburt des dritten Kindes (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 7. November 2002 - 6 A 804/01 -) - nicht schon als Geltendmachung erhöhter Alimentation anzusehen wäre (vgl. VG Oldenburg, Urteil v. 17. Juli 2002 - 6 A 570/01 -, sowie Urteil vom 22. Januar 2003 - 6 A 5254/02 - ).
  • OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Dabei entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 41 Abs. 2 VwVfG oder vergleichbarer Regelungen, dass sich die Behörde nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises stützen kann (vgl. BFH, NVwZ 1990, S. 303, zu § 122 Abs. 2 AO 1977, 0VG Weimar, NVwZ-RR 2003, S. 3), so dass auch der erneut in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Einwand des Vertreters des Beklagten nicht durchzuschlagen vermag, regelmäßig würden die intern versandten Bescheide die Adressaten auch erreichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 2 A 10667/02

    Bestehen einer dreitägigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Zugangsfiktion bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Die gesetzliche Wertung über die Risikoverteilung beim Nachweis des Zugangs von Bescheiden entnimmt das Gericht § 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, VwVfG, auch wenn er sich unmittelbar nur auf externe Dienstleister bezieht (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2003, S. 4 f. = DÖV 2002, S. 959), während der Beklagte vorliegend den behördeninternen Übermittlungsweg wählte.
  • OVG Berlin, 12.06.1985 - 2 B 129.83

    Rechtswidrigkeit eines Heranziehungsbescheides wegen Verjährung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Das Gericht hat zwar in Erwägung gezogen, diesem Umstand deshalb Bedeutung beizumessen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulässigkeit eines Widerspruchs eine aktuelle Beschwer und damit die rechtliche Existenz einer belastenden Regelung im Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung voraussetzt (vgl. BVerwGE 25, 20; BayVBl. 1985, S. 605; OVG Münster, NVwZ 1986, S. 136; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 68 Rn. 3).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 42.65

    Zulassung der Revision bei der Rüge wesentlicher Verfahrensmängel - Automatische

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Das Gericht hat zwar in Erwägung gezogen, diesem Umstand deshalb Bedeutung beizumessen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulässigkeit eines Widerspruchs eine aktuelle Beschwer und damit die rechtliche Existenz einer belastenden Regelung im Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung voraussetzt (vgl. BVerwGE 25, 20; BayVBl. 1985, S. 605; OVG Münster, NVwZ 1986, S. 136; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 68 Rn. 3).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
    Der Zinsanspruch folgt aus §§ 291 in Verbindung mit 288 Abs. 1 Satz 2, 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), wobei § 3 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl I S. 3020), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. August 2002 (BGBl I S. 3082), als spezialgesetzlich abweichende Regelung den Zinsanspruch auch nicht ausschließt (vgl. BVerwGE 114, 61 (65)).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • VG Oldenburg, 07.11.2002 - 6 A 804/01

    Amtsangemessene Alimentation; angemessene Alimentation; Beamter; Erhöhungsbetrag;

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 53.83

    Isoliertes Zurückstellungsverfahren - Widerspruch des Wehrpflichtigen -

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